ab 0,69 %eff. p.a. *

Kredit

* Standardkonditionen: 0,69% effektiver Jahreszins bei 1.000 EUR Nettodarlehensbetrag, 36 Monate Laufzeit, 0,69% gebundener Sollzins. Repräsentatives Beispiel gem. §6a PAngV.
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Regelmäßig muss für Hypothekendarlehen die Anschlussfinanzierung gesichert werden

Für ein Hypothekendarlehen die Anschlussfinanzierung rechtzeitig zu sichern, heißt für einen Kreditkunden, eine Finanzierung gründlich zu überprüfen und vielfach Einsparungen in nicht unbedeutender Höhe zu erzielen. Besonders in Niedrigzinsphasen kann es vorteilhaft sein, den Zinssatz für weitere Zeiten einer Darlehensrückzahlung festzuschreiben. Meistens sind Zinsbindungsfristen von 5 bis 10 Jahren vereinbart. Zum Ablauf dieser Frist muss ein Kreditkunde die weitere Finanzierung geregelt haben. Bei der speziellen Darlehensart Forward-Darlehen können niedrige Hypothekenzinsen bei Anschlussfinanzierung weiter genutzt werden, indem man sich ein Vorausdarlehen mit niedrigen Zinsen und späterer Beanspruchung für eine bestimmte Zeit sichert.

Bei Ablauf einer Zinsbindungsfrist die Überprüfung bestehender Hypothekenfinanzierung vornehmen

Bei einem Hypothekendarlehen die Anschlussfinanzierung langfristig und günstig zu sichern, ist für Kreditkunden eine regelmäßig wiederkehrende Notwendigkeit und zugleich eine Chance der Überprüfung einer bestehenden Finanzierung. Das Ergebnis kann die Weiterführung des Vertrages zu neuen Konditionen oder eine Umschuldung bei einem neuen Kreditgeber sein. Eine Umschuldung erweist sich als sinnvoll, wenn die Kreditbank ihr neues Angebot nicht den auf dem Markt befindlichen besseren Angeboten angleicht. Das rechtzeitige Vergleichen der Hypothekenzinsen zum Finden des besten Anbieters ist notwendig. Für eine Umschuldung muss ein Bearbeitungszeitraum von etwa 4 bis 6 Wochen eingeplant werden. (Aktueller Stand der Zahlen: 12/2010)