ab 0,69 %eff. p.a. *

Kredit

* Standardkonditionen: 0,69% effektiver Jahreszins bei 1.000 EUR Nettodarlehensbetrag, 36 Monate Laufzeit, 0,69% gebundener Sollzins. Repräsentatives Beispiel gem. §6a PAngV.
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Gewerbefinanzierung - Kapital zur Aufnahme und Durchführung des Geschäftsbetriebes

Eine Gewerbefinanzierung dient in erster Linie der Sicherstellung finanzieller Mittel für einen Geschäftsbetrieb. Dabei geht es unter anderem um die Bereitstellung von Kapital zur Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit. Gewerbefinanzierungen werden auch während der weiteren Durchführung von geschäftlicher Tätigkeit aller Art notwendig. Beim Unternehmensstart müssen beispielsweise Fertigungsgebäude errichtet oder Maschinen angeschafft werden. Gewerbliche Finanzierungen sind auch zur Beschaffung von Material notwendig. Außerdem braucht das Unternehmen oft finanzielle Mittel, um die Zeit zwischen Materialeinkauf, Fertigung und Verkauf zu überbrücken. Um eine Gewerbefinanzierung beanspruchen zu können, wird die Stellung von Sicherheiten beziehungsweise Eigenkapital verlangt.

Eine gesicherte Gewerbefinanzierung überbrückt Zahlungsschwierigkeiten und ermöglicht Investitionen

Die Gewerbefinanzierung ist nicht nur bei der Gründung von Unternehmen ein wichtiger Projekt-Schritt, sondern sie muss für den weiteren Geschäftszeitraum auch gesichert sein. Ist das Startkapital aufgebraucht und fehlt die weitere Gewerbefinanzierung zur Fortführung des Unternehmens, beispielsweise zur Zahlung der laufenden Kosten, kommt es schnell zur Liquidation. Um den laufenden Betrieb und die Entwicklung eines Unternehmens zu gewährleisten, sind oftmals betriebswirtschaftlich notwendige Investitionen zu tätigen und unterschiedlichste Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken. Zahlungsschwierigkeiten während des Geschäftsbetriebes können beispielsweise dann eintreten, wenn Zahlungen von Kunden ausfallen oder es saisonal bedingt nicht zu Zahlungseingängen kommt.