Ratgeber

Sparer lassen Riester-Zulagen verfallen

Ein großer Teil der Riester-Sparer hat noch keine staatliche Zulage beantragt und verschenkt dadurch Geld. Oftmals sind es mehr als hundert Euro im Jahr. Die staatliche Zulagenstelle hat nur für das Jahr 2004 geschätzt rund 200 Millionen Euro nicht auszahlen können. Mittlerweile - die Frist von zwei Jahren ist verstrichen - sind die Ansprüche der etwa 1,4 Millionen Sparer, die sich nicht gerührt hatten, verfallen.

Riester-Renten sind staatlich geförderte private Renten. Beiträge und Zulagen mindern die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Für kinderreiche Familien sind die Vorteile besonders groß. Denn zusätzlich zur eigenen Zulage eines anspruchsberechtigten Erwachsenen, die vom nächsten Jahr an 154 Euro beträgt, kommen für jedes Kind von 2008 an 185 Euro hinzu. Die Politik will die Kinderzulage sogar weiter anheben. Schon mehr als 9 Millionen Angestellte und Beamte haben inzwischen einen Vertrag abgeschlossen. Das lohnt sich für die Sparer aber nur dann, wenn sie die Zulagen auch wirklich einfordern. Von sich aus zahlt der Staat nicht.

Die Allianz Leben hat in Anbetracht der kostspieligen Abneigung ihrer Kunden gegen Papierkram unterdessen eine Arbeitsgruppe gegründet. In den vergangenen Jahren haben Telefonisten die vergesslichen Kunden angerufen, damit die staatliche Zulage nicht verloren geht. Ende 2006 hatten 113.000 Riester-Sparer der Allianz noch keine Zulage für das Jahr 2004 beantragt. Von diesen haben die Telefonisten 25.000 angerufen, nur 8000 haben gehandelt und nach dem Hinweis eine Zulage beantragt.

Die häufigsten Erklärungen für das Versäumnis seien gewesen: „Weggelegt und vergessen“, „hatte ich gar nicht verstanden, dass ohne die Zulage Geld verlorengeht“ - und vor allem „zu kompliziert“. Besonders die letzte Reaktion scheint verständlich. Aber der für die Zulage erforderliche Aufwand ist geringer, als man vermuten würde.

Das Formular hat vier Seiten. Die größte Hürde ist das Aufspüren der Sozialversicherungsnummer. Diese ist in der jährlich vom Arbeitgeber versendeten Meldebescheinigung zur Sozialversicherung zu finden. Früher musste der Papierkram noch jedes Jahr von neuem erledigt werden. Inzwischen reicht aber ein Zulagenantrag, der auch für die folgenden Jahre gilt und nur aktualisiert werden muss, wenn sich die Lebensumstände grundlegend ändern; zum Beispiel wenn ein Kind geboren wurde oder ein anderes so alt geworden ist, dass kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht.

Die Sparer haben zwei Jahr Zeit, das vierseitige Formular auszufüllen. Und sobald es ausgefüllt ist, leitet ihr Anbieter dieses an die Zulagenstelle weiter. Nach Ablauf der zwei Jahre ist das Geld verloren.

Doch es besteht Hoffnung: Offenbar lassen sich viele Zulagenmuffel bekehren. Während 2004 noch 1,4 Millionen Sparer ihre Ansprüche haben verfallen lassen, sind nach Auskunft der zentralen Zulagenstelle in Potsdam in diesem Jahr schon rund 6,5 Millionen Anträge eingegangen. Angesichts von 8 Millionen Verträgen, die es Ende 2006 schon gab - nur diese sind für 2007 zulagenberechtigt -, ist das eine erfreulich hohe Zahl.

Der Sparer muss für die höchstmögliche Förderung so viel an eigenen Beiträgen für einen Riester-Vertrag aufwenden, dass zusammen mit den Zulagen eine Summe zusammenkommt, die augenblicklich 3 Prozent, vom kommenden Jahr an 4 Prozent seines Einkommens entspricht. Zusätzlich begrenzt wird die Höhe der geförderten Sparsummen dadurch, dass nicht mehr als 3 beziehungsweise künftig 4 Prozent von 63.000 Euro - das ist die derzeitige Bemessungsgrenze zur Rentenversicherung - anerkannt werden. Wer geringere Anteile seines Einkommens einzahlt, erhält auch entsprechend geringere Zulagen.

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