Ratgeber

Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer steigt

Die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung leben immer länger und erhalten demzufolge auch länger ihre Rente. Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen:

Während 1960 die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von Männern noch bei rund 10 Jahren lag, bezogen sie 2006 ihre Rente rund 15 Jahre, also 5 Jahre länger. Bei Frauen ist der entsprechende Wert von 1960 bis 2006 sogar um rund 9 Jahre auf eine durchschnittliche Rentenbezugsdauer von mehr als 19 Jahren gestiegen. Diese Entwicklung ist in erster Linie auf die wachsende Lebenserwartung zurückzuführen. Die Lebenserwartung wird nach sämtlichen Prognosen bis 2030 um weitere zwei bis drei Jahre steigen. Eine Grafik zur Entwicklung der durchschnittlichen Rentenbezugsdauer ist unter www.deutsche-rentenversicherung.de/Toplink/Zahl des Monats eingestellt.

Die Gleichstellung von Mann und Frau hat ihren Preis. Wie hoch er in der privaten Krankenversicherung ist, können die Versicherten von Januar an in Cent und Euro ablesen. Derzeit versenden die rund 50 privaten Versicherer Briefe an einen großen Teil ihrer mehr als 20 Millionen Kunden und informieren sie über die Preisveränderungen. Männer werden mehr bezahlen müssen, Frauen werden dafür entlastet.

Auslöser ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es zwingt die Versicherer dazu, die Kosten von Schwangerschaft und Entbindung künftig auf beide Geschlechter zu verteilen.

Belastungen nach Alter und Tarif unterschiedlich
Trotz des bürokratischen Aufwands begrüßt die Debeka die Umstellung: „Das durchbricht zwar das Prinzip der risikogerechten Kalkulation“, sagt Roland Weber, Vorstandsmitglied der Debeka. „Aber andererseits sind normalerweise zwei an einer Schwangerschaft beteiligt. Deshalb finde ich es richtig, dass die Männer künftig die Kosten mitfinanzieren müssen.“

Die Rechnung werden die privat versicherten Männer begleichen, wenn auch nicht alle, denn von der Umverteilung sind meist die jüngsten und die ältesten Jahrgänge ausgenommen. Die durchschnittlichen Preiserhöhungen wegen des AGG klingen auch nicht weltbewegend. Bei der DKV sind es zum Beispiel etwa 3 Prozent in der Vollversicherung, bei der Halleschen 1 bis 2,5 Prozent, bei der Debeka rund 1,5 Prozent.

Veränderungen gerade im Neugeschäft groß
Einige Beamte unter den Debeka-Kunden werden bis zu 12 Prozent mehr als bisher bezahlen müssen. Auf Nichtbeamte kommen in einigen Tarifen Prämienerhöhungen von bis zu 5 Prozent zu. Das sind Mehrbelastungen von monatlich 8 beziehungsweise 5 Euro. Dem stehen allerdings auch Entlastungen bei den Frauen gegenüber. So werden Debeka-Kundinnen in einigen Tarifen bis zu 12 Prozent weniger zahlen. Das könnten monatlich 20 Euro sein, sagt ein Sprecher des Koblenzer Versicherers.

Die Verfahren, mit denen die Anbieter die Kosten von Schwangerschaft und Entbindung künftig umverteilen, sind sehr unterschiedlich. Sie führen auch deshalb zu unterschiedlichen Ergebnissen, weil einige Gesellschaften Rückstellungen verwenden, um die Preisveränderungen abzufedern. Die Kalkulationsverordnung der Versicherungsaufsicht Bafin für die Umsetzung des AGG ist zwar noch nicht verabschiedet. Es gilt aber als sicher, dass die bisher kursierende Version nicht mehr verändert wird. Die Versicherer kennen also schon das Ausmaß der Prämienanpassungen und haben auch schon damit begonnen, ihre Kunden zu informieren.

In einigen Tarifen ist das Ausmaß der Veränderungen sogar noch größer, insbesondere im Neugeschäft. So verteuern sich zum Beispiel einige Tarife für Studenten bei einzelnen Anbietern für Männer um 50 Prozent. Im Gegenzug zahlen Frauen bei neuabgeschlossenen Verträgen in denselben Tarifen je nach Alter 30 bis 40 Prozent weniger als bisher.

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