ab 0,69 %eff. p.a. *

Kredit

* Standardkonditionen: 0,69% effektiver Jahreszins bei 1.000 EUR Nettodarlehensbetrag, 36 Monate Laufzeit, 0,69% gebundener Sollzins. Repräsentatives Beispiel gem. §6a PAngV.
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Existenzgründer-Darlehen - günstige Finanzmittel aus dem staatlichen Förderprogramm

Jeder zukünftige Jungunternehmer, der für die Eröffnung beziehungsweise Aufnahme seines Geschäftsbetriebes nicht über genügend Eigenkapital verfügt, kann sich finanzielle Mittel über den Weg der Beantragung von Existenzgründer-Darlehen besorgen. Finanzielle Mittel zur Existenzgründung sind oft Fördermittel aus staatlichen Existenzgründungsförderprogrammen. Diese Programme werden von Bund, Länder und der Europäischen Union initiiert. In jedem Fall muss bei der Antragseinreichung ein Businessplan vorgelegt werden, der idealerweise von einem Unternehmensberater als machbar bestätigt ist. Anträge müssen bei der Hausbank gestellt werden. Diese übernimmt dann die Weiterleitung und bei einer Darlehenszusage auch die Auszahlung sowie alle weiteren Rückzahlungsmodalitäten.

Die Finanzierung von Unternehmensgründungen ist Bestandteil staatlicher Förderpolitik

Der erfolgreiche Start in die Selbstständigkeit hängt nicht nur vom Unternehmenskonzept sondern in den meisten Fällen von ausreichender Finanzierung zur Gründung und Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes ab. Notwendiges Startkapital kann als normales Bankdarlehen oder besser als Existenzgründer-Darlehen für kleine und mittlere Unternehmen beschafft werden. Vielfältige nützliche Informationen zu möglichen Gründungsdarlehen und Förderprogrammen sind unter anderem bei Banken, Handelskammern oder im Internet erhältlich. Der Kontakt zu einem Steuerberater und Unternehmensberater wirkt sich vielfach positiv aus. Die Sicherstellung der Einheit von Unternehmens- und Finanzkonzept erleichtert nicht nur die Darlehensaufnahme, sondern ebenso die spätere Rückzahlung.