ab 0,69 %eff. p.a. *

Kredit

* Standardkonditionen: 0,69% effektiver Jahreszins bei 1.000 EUR Nettodarlehensbetrag, 36 Monate Laufzeit, 0,69% gebundener Sollzins. Repräsentatives Beispiel gem. §6a PAngV.
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Ein Darlehen zur Finanzierung von Gebrauchs- und Investitionsgütern

Bei einem Darlehen erhält der Darlehensnehmer einen vereinbarten Geldbetrag vom Darlehensgeber, einem Kreditinstitut, ausbezahlt. Über diesen Betrag kann der Darlehensnehmer im vollen Umfang frei verfügen. Ist der Darlehensnehmer eine Privatperson, so handelt es sich bei einem Darlehen häufig um ein Anschaffungsdarlehen. Dies bedeutet, dass der Darlehensnehmer das Geld für einen bestimmten Zweck ausgeben möchte, wie zum Beispiel zur Finanzierung der neuen Küche, des Neuwagens oder zur Renovierung der Wohnung. Die Laufzeit kann zwischen dem Kreditinstitut oder einem privaten Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer frei vereinbart werden und liegt zwischen zwei und vier Jahren.

Die Kosten und die Abzahlung von einem Darlehen

Für die Aufnahme von einem Darlehen verlangt der Darlehensnehmer Zinsen. Diese richten sich nach der Höhe des geliehenen Betrages und nach der Laufzeit des Darlehensvertrages. Aber auch die Bonität des Darlehensnehmers wirkt sich auf die Höhe der Zinsen aus. Bei geringerer Bonität sind die Zinsen höher. Neben den Zinsen wurden von den Darlehensgebern, wie den Kreditinstituten, häufig Service- und Bearbeitungsgebühren berechnet. Diese Gebühren fallen heute weg. Die Abzahlung des gesamten Darlehensbetrages erfolgt in der Regel in monatlichen Raten. Diese Raten für das Darlehen beinhalten dabei jeweils einen Tilgungsanteil sowie einen Teil der Kosten und der Zinsen.

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