Ratgeber

Bedarfsanalyse Selbstständige

Wenn Sie selbstständig sind, sollten Sie Ihre Existenzgrundlage optimal absichern. Stimmen Sie Ihren geschäftlichen und privaten Versicherungsschutz aufeinander ab! Sorgen Sie jetzt bestmöglich vor - vermeiden Sie eine Überversicherung! Wir zeigen Ihnen hier, welche Versicherungen für Sie unverzichtbar und welche hingegen nicht wirklich notwendig sind.

Versicherungen für Selbstständige, Freiberufler und Existenzgründer

Selbstständige gehen tendenziell finanziell ein höheres Risiko ein als Arbeitnehmer, die auch im Krankheitsfall eine Zeit lang vom Arbeitgeber weiterbezahlt werden. Allerdings gibt es Versicherungen für Selbstständige, Freiberufler und Existenzgründer, die eben diesen Service anbieten. Kann ein Selbstständiger beziehungsweise Freiberufler krankheitsbedingt nicht arbeiten, tritt diese Versicherung in Kraft und fängt finanzielle Ausfälle auf. Viele Selbstständige sind keine Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, was gleichzeitig bedeutet, dass im Alter kein automatischer Anspruch auf Rentenzahlungen besteht. Daher existieren einige Versicherungen für Selbständige, die für Arbeitnehmer kaum relevant sind. Als notwendige Versicherungen werden neben der Berufsunfähigkeitsversicherung Haftpflicht- sowie Kranken- und Pflegeversicherung angesehen.

Diese Versicherungen für Selbstständige sind allerdings gleichzeitig wichtige Versicherungen für nichtselbstständige Arbeitnehmer. Mit Bezug auf die Altersvorsorge müssen Selbstständige, die nicht standardisiert in die Rentenkasse zahlen, tendenziell komplett privat vorsorgen. Sofern Selbstständige eigene Mitarbeiter beschäftigen, erweitert sich das mögliche wie auch erforderliche Versicherungsrepertoire deutlich. Selbstständige Unternehmer haften für Schäden, die durch Mitarbeiter oder durch den Betrieb als solchen verursacht werden. Für diesen Bereich werden diverse Versicherungen für Selbstständige, Freiberufler und Existenzgründer angeboten, wie auch die sogenannte Betriebsinhaltsversicherung. Diese Versicherungen für Selbstständige sind mit Hausratversicherungen für Private vergleichbar. Bei Mitarbeiterbeschäftigung wird neben dem privaten Rechtsschutz auch Firmenrechtsschutz als Leistung von Versicherungen für Selbständige verfügbar gemacht. Diese tritt bei möglichen Auseinandersetzungen mit eigenen Mitarbeitern in Kraft, sodass diese Aspekte nicht von der privaten Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

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