Tilgungsstreckung

Wenn ein Darlehensnehmer mit seinem Kreditinstitut ein Damnum vereinbart, erhält er bei Auszahlung ein um das Damnum reduzierten Betrag. Dadurch entsteht eine Finanzierungslücke, die sich mit Hilfe eines Zusatzdarlehens ganz oder teilweise schließen lässt.

Allerdings muss dieses Tilgungsstreckungsdarlehen zuerst getilgt werden, womit es zu einer des Hauptdarlehens kommt, da dieses zunächst tilgungsfrei bestehen bleibt. In der Regel führt dies zu einer Laufzeitverlängerung des Gesamtdarlehens.

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