Fragen und Antworten

Mit welchen weiteren Kosten müssen Sie rechnen?

Neben dem von Ihnen zu entrichtenden Zins- und Tilgungsbeitrag können, im Zusammenhang mit dem Bauspardarlehen weitere Kosten anfallen, die Sie an uns oder an Dritte zu zahlen haben.

Kosten, die die Bausparkassen berechnen:

Hierzu zählt neben der Abschlussgebühr, die schon bei Beantragung des Bausparvertrages fällig wird, das Agio bzw. die Darlehensgebühr oder das Disagio sowie ggf. Bereitstellungszinsen. Die Bausparkasse zieht die Versicherungsbeiträge für das Versicherungsunternehmen ein, sofern das Bauspardarlehen nach den ABB risikoversichert ist. In diesem Fall ist der Versicherungsbeitrag vom Bausparer nicht gesondert zu entrichten - er wird vielmehr aus den Zins- und Tilgungsbeiträgen abgezweigt.

Kosten, die bei Dritten zusätzlich berechnet werden können:

Hierzu gehören Notar- und Gerichtskosten im Falle der Sicherstellung durch Grundschulden, Schätz- und Sachverständigungskosten, Kosten für die zur Auszahlung des Kredites zu beschaffenden Unterlagen und Sicherheiten, Kosten für eine separate Risikolebensversicherung, Prämien für die Gebäudeversicherung sowie laufende Kosten für nicht grundpfandrechtliche Sicherheiten (z. B. Bankbürgschaften).

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