ab 12 €/Person

Einmal-Reiseversicherung

× Maximal 2 Erwachsene und mindestens ein mit­reisendes Kind bis einschließlich 25 Jahre, unabhängig vom Verwandtschafts­verhältnis. Reisepreis ist der Gesamt­reise­preis der Familie.
Es handelt sich um ein Spezialprodukt, welches sich durch seinen besonderen Leistungsumfang auszeichnet. Es werden verschiedene Leistungsbausteine zur maximalen Risikoabsicherung von Reisenden kombiniert. Aus diesen Gründen wird nur ein Versicherer angeboten.
Erstinformation: GELD.de ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 Nr. 2 Gewerbeordnung.
Siegel FAZ

Die Auslandskrankenversicherung für Senioren ist unverzichtbar für ältere Menschen auf Auslandsreisen

Die Kosten für medizinische Behandlungen und Krankenhausaufenthalte sind für gesetzlich Versicherte in den europäischen Ländern der EU oder in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, noch relativ überschaubar. In vielen weiteren auch von Senioren bevorzugten Ländern eher nicht. Eine Auslandskrankenversicherung für Senioren gehört gerade für diese krankheitsanfällige Personengruppe zum Muss bei einer Urlaubsreise, wenn nicht die Ersparnisse für eine teure Krankenbehandlung im Ausland aufs Spiel gesetzt werden sollen. Meistens bieten die Krankenversicherungen für den Auslandsaufenthalt mehrere Tarife für unterschiedliche Personengruppen an. Dabei ist die Auslandskrankenversicherung für Senioren die teuerste aller Krankenversicherungen. Es kann auch ein Höchsteintrittsalter festgelegt sein.

Die Auslandskrankenversicherung für Senioren hat große Preisunterschiede bei etwa gleicher Leistung

Wer sich ins nicht entsprechend abgesicherte Ausland begibt, setzt sich einem mehr oder weniger großen Risiko aus, bei einer Erkrankung oder einem Unfall die Kosten zum Teil oder im Ganzen zu tragen. Eine Auslandskrankenversicherung für Senioren gehört zur Grundausstattung einer jeden Auslandsreise von älteren Menschen. Bei der Leistung gibt es kaum größere Unterschiede. Bei einer solchen Versicherung ist auf die erlaubte Höchstdauer ebenso zu achten wie auf die sogenannte Nachleistung, die wenigstens etwa 60 bis 90 Tage umfassen sollte.