Zur Zahnprophylaxe gehören all die Maßnahmen, die verhindern sollen, dass Zähne von
Krankheiten oder Schädigungen befallen werden. Dazu gehört nicht nur die tägliche Zahnreinigung
mit der Zahnbürste, sondern auch Behandlungen, die nur von einem Zahnarzt durchgeführt werden
können. Da solche Behandlungen nicht von jeder Krankenkasse übernommen werden, lohnt sich in vielen
Fällen eine Zahnprophylaxe-Versicherung.
Zu solchen nur ärztlich durchführbaren Behandlungen gehört auch die professionelle Zahnreinigung.
Hierbei werden vor allem Ablagerungen entfernt. Dies kann beispielsweise durch eine sogenannte
Air Flow Behandlung erfolgen. Dabei wird eine Mischung aus Wasser und Salz oder Sand unter hohem
Druck auf die Zähne geleitet, wodurch Ablagerungen quasi abgesprengt werden. Diese Behandlung ist
für den Patienten jedoch vollkommen angenehm, er spürt im Anschluss eine deutliche Glättung der
Zähne gegenüber der üblichen Zahnreinigung. So kommt es nicht nur zur Zahnsteinentfernung, sondern
es wird auch Karies und Parodontitis vorgebeugt. Ebenso zur Prophylaxe gehört die
Versiegelung des Zahnschmelzes.
Wenn es doch einmal zu Karies kommt, dem bekannten Loch im Zahn, dann kann eine
Zahnprophylaxe-Versicherung auch für eine geeignete Behandlung sorgen. Eine Kunststofffüllung
etwa ist bei den meisten Patienten beliebter als das übliche Amalgam, weil sie unauffälliger ist.
Solche Kunststofffüllungen, die eher der Dentalkosmetik entsprechen, werden von gesetzlichen
Krankenkassen oft nicht berücksichtigt, sondern nur von einer zusätzlichen
Zahnprophylaxe-Versicherung erstattet.
Die übliche Zahnreinigung ist meist auch nicht ausreichend, um dem bakteriell bedingten
Knochenabbau (Parodontose) vorzubeugen. Eine Parodontose-Behandlung ist da erheblich effektiver.
Zudem kann ein Zahnarzt, bei einer bereits bestehenden Erkrankung, eine zusätzliche antimikrobielle
Therapie einsetzen, um den Schwund des Zahnhalteapparates aufzuhalten. Zahnfleischbluten (Gingivitis)
wird ebenfalls durch Bakterien hervorgerufen. Daher kann eine Gingivitis-Behandlung beim Arzt nicht
durch die einfache Zahnreinigung zuhause ersetzt werden. Auch Knirscherschienen müssen vom Zahnarzt
angepasst werden und tragen zu einem gesunden Gebiss bei.
Eine Zahnprophylaxe-Versicherung übernimmt oft auch die Kosten für die Therapie der Schmerzen
während einer Zahnbehandlung. Die üblichen Versicherungen übernehmen meist nur eine lokale Anästhesie.
Dagegen erstattet eine zusätzliche Versicherung Vollnarkose, Hypnose beim Zahnarzt oder Akupunktur
beim Zahnarzt häufig. Eine angemessene Schmerztherapie ist vor allem bei einer Wurzelbehandlung oder
Wurzelglättung nötig. Eine günstige Zahnreinigung in regelmäßigen Abständen von etwa sechs bis zwölf
Monaten wird von Zahnärzten allgemein empfohlen. Viele Versicherungsgesellschaften bieten für eine
zusätzliche Zahnprophylaxe-Versicherung günstige Zahnbehandlungstarife an.
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