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Zulage Rente

Der Gesetzgeber fördert mit der Zahlung einer Zulage die Rente (hier Riester-Rente). Er zahlt Zulagen als Grundzulage und Kinderzulage verbunden mit dem Recht auf Sonderausgabenabzug bei den Beiträgen zur Riester-Rente. Alle Zulagen werden direkt in den Riester-Renten-Vertrag gezahlt. Der Sonderausgabenabzug wird im Rahmen der Jahressteuererklärung vorgenommen und verringert ein zu versteuerndes Einkommen. Mit der Zulage zur Rente erhöhen sich die Rentenleistungen. Diese Zulage zur Rente ist in der Höhe begrenzt und beträgt seit 2008 je versicherter Person 154 Euro sowie je Kind 185 Euro. Für nach dem Jahr 2008 geborene Kinder wird eine Zulage von 300 Euro gewährt. Wer unter 25 Jahre und unmittelbar zulagenberechtigt (sogenannter Berufseinsteigerbonus) ist, bekommt seit 2008 vom Staat eine Grundzulage, die einmalig um weitere 200 Euro erhöht ist. Jeder Sparer muss Voraussetzungen zum Erhalt einer vollen Zulage zur Rente erfüllen, in dem ein Mindestbeitrag (seit 2008 4 % vom beitragspflichtigen Vorjahreseinkommen) in die Riester-Rente eingezahlt wird.

(Stand 08/2010)

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