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Vorweggenommene Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge ist eine Schenkung zu Lebzeiten des Erblassers. Sie hat ihren Ursprung auf Bauernhöfen, wo die Hofübergabe an die nachfolgende Generation vertraglich fixiert wurde: Das Erbe wurde vor dem eigentlichen Erbereignis, dem Tod des Erblassers, angetreten. Damit verbunden waren oftmals besondere Rechte, die der Erblasser für sich behielt. Auf den Höfen sprach man dann vom 'Altenteil', und auch das Nießbrauchrecht gehört hierhin oder die Zusicherung, später einmal vom Beschenkten gepflegt und versorgt zu werden.Mit der vorweggenommenen Erbfolge wird Vermögen übertragen. Somit ist die vorweggenommene Erbfolge genauso mit Steuern belegt wie das normale Erbe: Es gelten dieselben Bestimmungen wie für die Erbschaft, festgelegt sind sie im Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz Abschnitt 1, § 9, 1.2. Dort steht, dass die Steuer bei Schenkungen unter Lebenden dann entsteht, wenn die Zuwendung ausgeführt wird. Je näher verwandt Schenker und Beschenkte sind, desto höher ist der Freibetrag, der für die vorweggenommene Erbfolge anfällt.

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