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Versicherungsfremde Leistungen

Versicherungsfremde Leistungen sind Bestandteil der deutschen Sozialversicherung. Es gibt sie in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung sind Rentenbestandteile, die als wichtig für den sozialen Ausgleich gelten, für die aber keine oder meist zu niedrige Beitragsleistungen erbracht wurden. Dazu gehören unter anderem Rehabilitations- und Rentenleistungen wegen Erwerbsminderung oder bestimmten Alters. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind gemäß SGB VI zum Ausgleich verpflichtet. Die Leistungen der deutschen Rentenversicherung finanzieren sich nach dem Solidaritätsprinzip. Der Staat zahlt nur einen Teil der versicherungsfremden Leistungen in Form von Zuschüssen zur Rentenversicherung, die nicht in der Regel alle Kosten decken. Die Beiträge der Versicherten finanzieren letztlich Aufgaben, für die alle Steuerzahler aufkommen müssten. Als versicherungsfremde Leistungen in den Krankenkassen bezeichnet man Leistungen, die von gesamtgesellschaftlichem Interesse sind, die aber mit dem Versorgungsauftrag nur bedingt zu tun haben. Dazu zählen die beitragsfreie Versicherung während des Erziehungsurlaubs oder Leistungen zur Empfängnisverhütung.

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