Bei einer Überschussverrechnung solcher Rentenversicherung, wie sie die private Versicherung darstellt, reduzieren sich die Beiträge oder Rentenzahlungen hinsichtlich ihrer Höhe. Ein Antragsteller kann die Überschussverrechnung bei Vertragsabschluss regeln. Es gibt entsprechend den Versicherungsarten unterschiedliche Wahlmöglichkeiten. Die Überschussverrechnung bei Rentenversicherung und Lebensversicherung ist einerseits möglich mit der regelmäßigen Beitragszahlung aufeinanderfolgender Versicherungsjahre, oder die Überschüsse werden in den Rentenauszahlungen berücksichtigt. Der Versicherer legt in der Regel bei der Überschussverrechnung mit den Beiträgen einmal jährlich neue Beiträge fest. Ist das Ziel der Versicherung ein Kapitalaufbau, dann geht dabei der Zinseszinseffekt verloren, denn niedrig werdende Beiträge vermindern den Kapitalzuwachs. Bei einer Risiko-Lebensversicherung ist ein gleichbleibender Risiko-Schutz bei sinkenden Prämien eine oft angewandte Versicherungsform. Für die Zeit des Rentenbezugs legt der Versicherte bei Vertragsabschluss die Methode der Verrechnung fest. Dabei kann eine Überschussverrechnung solcher Rentenversicherung (im Rentenbezug) den Auszahlbeitrag ab Beginn progressiv mit dem Alter (volldynamische Rentenzahlung) ansteigen lassen, sinken oder konstant bleiben lassen.
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