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Stundung Rentenversicherung

Eine Stundung der Rentenversicherung wird vom Versicherungsnehmer dann beantragt, wenn es zu finanziellen Engpässen kommt. Die zu leistenden Beiträge können in der Regel nach einer Absprache zwischen dem Versicherten und der Versicherer vereinbart werden. Die Stundung der Rentenversicherung erweist sich bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten als optimale Lösung und sollte einer Vertragskündigung vorgezogen werden. Meist kann eine Stundung zur Rentenversicherung über einen Zeitraum von einem Jahr vereinbart werden, sodass lediglich Risikobeiträge weiter gezahlt werden und der eigentliche Sparvorgang für den vereinbarten Zeitraum ruht. Am Ende der Stundung muss der Versicherungsnehmer die nicht gezahlten Beiträge plus der anfallenden Zinsen dem Versicherer nachzahlen. Parallel dazu ist aber auch eine Verlängerung der Vertragslaufzeit möglich. Zu den Gründen einer Stundung gehört unter anderem eine längere Arbeitslosenphase. In der Regel läuft während einer Beitragsstundung der Rentenvertrag weiter, und der Versicherungsschutz bleibt auch erhalten. Jedoch gilt auch, dass während einer Stundung der Rentenversicherung keine Erhöhung über eine Dynamik angeboten wird.

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