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Risiko-Lebensversicherung

Die Risiko-Lebensversicherung gilt allgemein als Todesfallversicherung. Sie wird für das Risiko des Todesfalles während der Vertragsdauer abgeschlossen, um Hinterbliebene abzusichern. Bei Inanspruchnahme eines höheren Kredites wird das Kreditrisiko im Falle des Todes des Kreditnehmers durch eine solche Versicherung abgedeckt. Die Risiko-Lebensversicherung erlaubt die Versicherung hoher Leistungen zu einem relativ geringen Beitrag. Das macht sie besonders bei jungen Familien beliebt, die ein Risiko und die Familie absichern müssen, denen das Geld für eine kapitalbildende Versicherung fehlt. Die Versicherung verwendet anfallende Überschüsse, um Beiträge niedrig zu halten. Es wird kein Kapital im Gegensatz zur Lebensversicherung angespart. Eine Beitragserstattung erfolgt am Ende der Vertragslaufzeit nicht. Oft besteht eine Umtauschmöglichkeit in eine kapitalbildende Lebensversicherung. Die Vertragslaufzeit kann von wenigstens 6 Monaten bis zu mehreren Jahrzehnten (Todeseintritt beendet den Vertrag) sein. Die jeweilige Versicherung verlangt unterschiedliche nicht gesetzlich geregelte Mindestversicherungssummen. Die Risiko-Lebensversicherung ist gegenwärtig frei von Versicherungssteuern. Sie kann mit weiteren Versicherungen wie Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt werden.

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