Die Riester-Rentenversicherung gehört zu den bedeutenden Bausteinen einer privaten Altersvorsorge. Mit ihr lassen sich die gesetzlichen Rentenbezüge aufstocken, um auch im Ruhestand seinen Lebensstandard halten zu können. Zu den Vorzügen der Riester-Rentenversicherung gehören die staatlichen Zulagen und auch steuerliche Erleichterungen für alle Förderberechtigten. Dazu gehören alle Beschäftigten, die rentenversicherungspflichtig angestellt sind und auch die Ehepartner, sofern sie einen eigenen Vertrag haben und der Partner förderberechtigt ist. Ebenso haben Arbeitslose, Eltern in der Erziehungszeit und diejenigen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, die Chance, von den Vorteilen der Riester-Rentenversicherung zu profitieren. Im Jahr müssen mindestens vier Prozent vom Bruttoeinkommen des Vorjahres gezahlt werden, wenn man den höchsten Förderbetrag nutzen will. Vom Staat werden 154 Euro für Förderberechtigte und 185 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind an Zulagen gezahlt. Für Nachwuchs, der ab 2008 zur Welt gekommen ist, gibt es 300 Euro. Mit der Riester-Rentenversicherung wird mit dem Eintritt in den Ruhestand eine Zusatzrente garantiert.
(Stand 08/2010)
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