Eine Rentenversicherung kann privat als Ergänzung zu den gesetzlichen Rentenansprüchen eingesetzt werden. Der Anleger investiert Geld, um im Rentenalter eine Zusatzrente zu erhalten. Neben der Möglichkeit, regelmäßig Beträge einzuzahlen, kann auch ein einmaliger Betrag geleistet werden, um sofort eine Rente zu beziehen. Neben der Rentenzahlung kann auch ein Kapitalwahlrecht vereinbart werden. Dann kann der Versicherungsnehmer zum Eintritt in den Ruhestand zwischen einer Renten- oder einer Kapitalauszahlung wählen. Eine aufgeschobene private Rentenversicherung zielt auf die langfristige Kapitalbildung für das Rentenalter ab. Diese Variante bietet den Vorteil, dass lediglich der Gewinnanteil der Steuer unterliegt. Bei einer Kapitalauszahlung muss dieser bis zur Hälfte der Summe versteuert werden. Dabei gilt als Voraussetzung für die Rentenversicherung, die privat vereinbart wurde, dass der Versicherungsvertrag wenigstens über 12 Jahre läuft und das Geld nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Die Rentenversicherung privat abgeschlossen, die nicht in Verbindung mit einer Riesterförderung steht, kann nicht von Sondervergünstigungen profitieren.
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