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Rentenversicherung Abschlusskosten

Die Abschlusskosten der Rentenversicherung fallen bei einer privaten Rentenversicherung an. Diese stellen einen Kostenanteil dar, welcher dem Versicherungsbeitrag zuzurechnen ist. Zu den Abschlusskosten zählen zum Beispiel die Abschlussprovision, die Aufwendungen für den Außendienst, die Kosten für die Antragsbearbeitung, die Risikoprüfung und auch die Aufwendungen für die Werbung. Diese Abschlusskosten fallen bei langen Laufzeiten besonders hoch aus. So können die Abschlusskosten einer Rentenversicherung bei mehreren tausend Euro liegen. Diese Kosten müssen von dem Rentensparer nicht in einem Betrag gezahlt werden. Die Abschlusskosten der Rentenversicherung werden, je nach privater Rentenversicherung, auf mehrere Jahre aufgeteilt gezahlt. Beim Abschluss einer Riester-Rente müssen sich die Abschlusskosten laut dem Altersvermögensgesetz (kurz AvmG) auf insgesamt 10 Jahre verteilen, sodass diese in den ersten zehn Jahren der privaten Rentenversicherung bezahlt werden müssen. Zudem ist der jeweilige Rentenversicherer seit dem Juli 2008 dazu verpflichtet, die anfallenden Abschlusskosten der Rentenversicherung mit anzugeben. Diese Kosten werden seitdem auf dem Produktinformationsblatt ausgewiesen.

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