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Rentenbescheid

Der Rentenbescheid steht am Ende eines Rentenverfahrens. Der Bescheid wird auf dem Postweg zugestellt und dokumentiert unter anderem, wann die Rentenzeit beginnt, gibt Auskunft über die Höhe der Rente und listet alle Zeiten auf, die für die Rentenberechnung relevant sind. Jeder sollte den Rentenbescheid genau überprüfen. Stellt sich dieser als fehlerhaft heraus, kann ein Widerspruch eingelegt werden. Dieser muss in schriftlicher Form abgefasst werden und innerhalb von vier Wochen beim Rentenversicherungsträger eingegangen sein. Eine Begründung im Widerspruch hilft, dass gegebenenfalls neue Aspekte bei der neuen Berechnung einfließen können. Verzichtet man auf eine eingehende Widerspruchsbegründung beim Rentenbescheid, muss der Träger nach Aktenlage entscheiden. Grundsätzlich gilt, dass der Verbraucher die Möglichkeit nutzen kann, den Bescheid einer Behörde mit Hilfe von Rechtsmitteln überprüfen zu lassen. Zu den häufigsten Rechtsmitteln gehört der schriftliche Widerspruch. Beim jeweiligen Rentenversicherungsträger übernimmt die Widerspruchsstelle die Bearbeitung, wobei der Widerspruch wie auch Klage und Berufung kostenfrei sind.

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