Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurden nicht nur Arbeitnehmer zur Mitgliedschaft verpflichtet, sondern auch Rentner. Da die Beiträge zur Pflegeversicherung für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte durch die Krankenversicherungen eingezogen werden, erfolgt auch die Beitragszahlung zur Pflegeversicherung der Rentner durch die Krankenversicherung der Rentner. Der Beitrag zur Pflegeversicherung der Rentner beträgt aktuell 1,7 % der Rente. Während sich an den Beiträgen zur Pflegeversicherung für Arbeitnehmer die Arbeitgeber beteiligen, übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des Beitrags zur Pflegeversicherung der Rentner, sodass noch ein Eigenbeitrag in Höhe von 0,85 % zu entrichten ist. Rentner, die ihre Rente aus einer privaten Rentenversicherung oder einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, müssen den gesamten Beitrag zur Pflegeversicherung selbst entrichten, erhalten aber auf Antrag einen Beitragszuschuss zur Pflegeversicherung der Rentner. Der Beitrag reduziert sich für pflegeversicherungspflichtige Rentner, die einen Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben oder beamtenrechtlichen Regelungen unterliegen, auf 0,425 % der jeweiligen Rente.
(Stand 08/2010)
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