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Pflegesachleistung

Die Pflegesachleistung nimmt innerhalb der Pflegeversicherung einen besonderen Stellenwert ein, weil sich viele Pflegebedürftige zu Hause versorgen lassen. Der ambulante Pflegedienst unterstützt die Betroffenen und ihre pflegenden Angehörigen bei der täglichen Versorgung und Pflege. Dabei schließt das Leistungsangebot unterschiedliche Bereiche wie die Ernährung, Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung ein. Die ambulante Pflegesachleistung für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes setzt dabei voraus, dass ein Vertrag mit der Pflegekasse abgeschlossen wurde, damit der zuständige Pflegedienst direkt erbrachte Leistungen des ambulanten Pflegedienstes abrechnen kann. Darüber hinaus sind auch befähigte Einzelpersonen berechtigt, eine häusliche Pflegehilfe in Form einer Pflegesachleistung zu erbringen, sofern die Pflegekasse einen entsprechenden Vertrag mit ihnen abgeschlossen hat. Grundsätzlich gilt, dass Pflegebedürftige bei einer häuslichen Pflege Anspruch auf eine Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Pflegesachleistung haben. Basierend auf der Pflegereform aus dem Jahr 2008 wird die Pflegesachleistung in den kommenden Jahren dynamisch angehoben, um sie an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen.

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