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Pfändungschutz bei Altersvorsorge

Der Pfändungsschutz bei Altersvorsorge ist ein wichtiges Instrument, Altersvorsorgevermögen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Gläubiger hatten in der Vergangenheit einen fast uneingeschränkten Zugriff auf Lebens- und Rentenversicherungsprodukte. Seit Inkrafttreten eines Gesetzes im Jahr 2007 gilt ein Pfändungsschutz bei Altersvorsorge. Ein Vollstreckungszugriff wird nur noch eingeschränkt möglich, wenn Sozialversicherungspflichtige und Selbstständige ihre privaten Absicherungen schützen wollen. Es soll verhindert werden, dass eine Altersvorsorge, die meist über einen langen Zeitraum hinweg angespart wurde, durch eine Pfändung verloren geht. Gläubiger müssen mit Einschnitten rechnen, denn eine private Vorsorge war oft nur der einzige Weg, an sein Geld zu kommen. Bis zur Gesetzesänderung war die Rentenversicherung eines Selbstständigen pfändbar. Die Neuregelung umfasst in erster Linie den Schutz der zusätzlichen Altersvorsorge. Der Pfändungsschutz bei Altersvorsorge beinhaltet im Wesentlichen die Regelung, dass eine private Rente ebenso dem Pfändungsschutz unterliegt wie die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Somit muss jede Rente wie ein herkömmliches Arbeitseinkommen behandelt werden.

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