Die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) war Bestandteil der Sozialversicherung der ehemaligen DDR. Sie wurde am 1. März 1971 eingeführt und endete am 30. Juni 1990. Die FZR war eine freiwillige zusätzliche Versicherung, die Arbeiter, Angestellte und Genossenschaftsmitglieder abschließen konnten, wenn ihr monatlicher Verdienst wenigstens 600 Mark betrug. Selbstständige und Freiberufler mussten eine Beitragsbemessungsgrenze von 14.000 Mark überschreiten. Damit sollte einem weiteren Absinken des Rentenniveaus entgegen gewirkt werden. Die Sozialversicherung der DDR ermöglichte nur die Versicherung eines Verdienstes von bis zu 600 Mark. Ein darüber hinaus gehender Verdienst konnte durch den Eintritt in die Freiwillige Zusatzrentenversicherung versichert werden. Zunächst konnten für weitere 600 Mark Verdienst-Beiträge geleistet werden. Ab dem 01. 01. 1977 bestand die Möglichkeit bis zur Höhe des tatsächlichen Verdienstes Beiträge in die Freiwillige Zusatzrentenversicherung zu zahlen. Alle Beiträge (Freiwillige Zusatzrentenversicherung und Sozialversicherung), die für Arbeitsverdienst gezahlt wurden, werden bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Der in der FZR versicherte Verdienst erhöht eine Rente.
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