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Erlebensfall Rente

Die Altersvorsorge richtet sich vor allem auf die Absicherung der Familie in frühen Altersjahren und später mit wachsendem Einkommen auf den eigenen Erlebensfall. Rente aus einer klassischen oder modernen Anlageform gehört wie ein eigenes Haus zu einer erstrebenswerten Altersversorgung. Lebensversicherungen bilden dabei einen besonderen Schwerpunkt in der Altersvorsorge in Deutschland. Dabei wird in zahlreiche Arten der Lebensversicherung wie die klassische Kapitallebensversicherung und die Ausbildungsversicherung sowie die Versicherung mit vermögenswirksamen Leistungen unterschieden. Weitere Arten sind die fondsgebundene Lebensversicherung sowie die englische oder britische Lebensversicherung. Allgemein werden die Lebensversicherungen zweifach eingeteilt - nach Versicherung für den Erlebensfall und für den Todesfall. Je nach Vereinbarung wird im Erlebensfall eine Rente oder ein Einmalbetrag gezahlt. Bei der Versicherung für den Erlebensfall wird eine Versicherungssumme am Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ausgezahlt, während im Nichterlebensfall eine Rente oder Leistung an Hinterbliebene (Todesfallversicherung) gewährt wird. Eine Todesfallversicherung ist in der Regel die Risikolebensversicherung wie auch die Sterbegeldversicherung.

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