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Eckrentner

Den Eckrentner gibt es nur in der Statistik, denn dort stellt er den Modellrentner dar, der alle Voraussetzungen für die Regelaltersrente erfüllt. Er ist nicht zu verwechseln mit einem Durchschnittsrentner, denn dieser erfüllt die Voraussetzungen der Eckrente in der Regel nicht, da viele Rentner nicht auf eine derart ideale Rentenentwicklung zurückblicken können. Vielmehr erreicht der Eckrentner die für seinen Geburtsjahrgang vorgesehene Regelaltersgrenze und war 45 Jahre lang beitragspflichtig beschäftigt. Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eines Eckrentners orientierte sich immer am Durchschnittsentgelt. Dieses wiederum wird von der Bundesregierung regelmäßig aktualisiert und folgt der Entwicklung der Bruttolöhne von Arbeitnehmern mit durchschnittlichem Einkommen. Im Jahr 2010 beträgt das Durchschnittsentgelt 32003 EUR. Der Eckrentner zahlt also im Jahr 2010 Rentenversicherungsbeiträge für ein Jahreseinkommen in dieser Höhe. Aufgrund seiner musterhaften Rentenbiografie während seines gesamten Berufslebens erhält der Eckrentner die Eckrente, die für die Betrachtung der Entwicklung des allgemeinen Rentenniveaus herangezogen wird.

(Stand 08/2010)

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