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Betriebsrente

Die zusätzliche Altersvorsorge rückt in den Mittelpunkt und auch die Betriebsrente gewinnt an Bedeutung. Seit 2002 müssen Unternehmen diese Altersvorsorge anbieten, da Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung haben. Ein Teil des Einkommens wird in einem entsprechenden Vorsorgeprodukt angelegt. Mit der Betriebsrente will der Gesetzgeber Regelungen für eine Zusatzrente schaffen und das Altersvermögensgesetz stärkt die Ansprüche auf die Betriebsrente. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, von Zahlungen an einen externen Versorgungsträger und einer Zusage in einer fest definierten Höhe zu profitieren. Zu den Sicherheiten einer Beitragszusage gehört, dass eine Mindestleistung im Ruhestand garantiert wird. Zur Verfügung stehen die Pensionskasse, die Direktversicherung, die Unterstützungskasse und der Pensionsfonds. Beim Wechsel zu einem anderen Betrieb können die Anwartschaften mitgenommen werden. Bei einem vorzeitigen Ausstieg durch Invalidität oder Tod bleiben die Ansprüche auf die Betriebsrente erhalten, wenn der Berechtigte über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren eine Versorgungszusage hatte und das 35. Lebensjahr vollendet hat.

(Stand 08/2010)

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