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Altersvermögensergänzungsgesetz

Das Altersvermögensergänzungsgesetz, kurz AVmEG, trat am 1. Januar 2002 in Kraft und wurde am 11.05.2001 vom deutschen Bundesrat als ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz verabschiedet. Das Altersvermögensergänzungsgesetz ist ein Bundesgesetz mit Gültigkeit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Es dient der Reform der Hinterbliebenenrente und der jährlichen Anpassung der Rentenauszahlungen. Zudem ist seit der Einführung das Splitting der Renten für eheliche Partner möglich. Mit dem Altersvermögensergänzungsgesetz wurde zudem der Riesterfaktor eingeführt, welcher sich mit dem Altersvorsorgeanteil und dem Rentenversicherungsbeitrag aus zwei unterschiedlichen Komponenten zusammensetzt. Dieser Faktor wurde nach dem ehemaligen Arbeitsminister benannt. Der Altersvorsorgeanteil, kurz AVA, stellt die Belastung durch die private Altersvorsorge der versicherungspflichtigen Beschäftigten dar und steigt jährlich in kleinen Stufen an. Zu Beginn stieg dieser Altersvorsorgeanteil im Jahr 2002 um 0,5 %. Der Rentenversicherungsbeitrag, kurz RVB, stellt dagegen die Belastung der versicherungspflichtigen Beschäftigten durch die zu zahlenden Beiträge der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung dar.

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