Altersrente für langjährig Versicherte können Arbeitnehmer nicht mehr automatisch mit Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Vielmehr wird für Arbeitnehmer, die nach dem 01.01.1949 geboren wurden, das Renteneintrittsalter stufenweise angehoben, so dass nach dem 01.01.1964 geborene Arbeitnehmer erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres bei vollen Rentenbezügen aus dem Arbeitsleben ausscheiden können. Um Härtefälle bei der Altersrente für langjährig Versicherte zu vermeiden, besteht die Möglichkeit der Rente mit 65 für alle, die bis dahin 45 Jahre lang beitragspflichtig beschäftigt waren. Wenn diese frühzeitige Altersrente für langjährig Versicherte in Frage kommen soll, werden allerdings nicht alle Ersatzzeiten berücksichtigt. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II sowie Schul- und Studienzeiten zählt man bei der Fristberechnung nicht mit. Nach wie vor besteht die Möglichkeit, die Altersrente für langjährig Versicherte auch schon mit 63 Jahren in Anspruch zu nehmen, jedoch nur mit hohen Abschlägen von bis zu 14,4 %.
(Stand 08/2010)
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