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Staatlich geförderte Altersvorsorge

Rie- Rü- Rente

2002 fing mit der Riester-Rente alles an. Mittlerweile fördert der Staat auch die Rürup-Rente und die betriebliche Altersvorsorge. Doch nicht alle Angebote eignen sich für Arbeiter, Angestellte, Beamte und Selbstständige gleichermaßen: Je nach Berufsgruppe, Alter oder auch Gehalt sollten Sparer gut kalkulieren, für welche staatliche Förderung sie sich entscheiden.

Riester-Rente

Riester-Verträge können Angestellte, Arbeiter und Beamte abschließen und die staatliche Förderung kassieren. Anspruch auf Riester-Förderung haben auch Selbstständige, deren Ehepartner einen Riester-Vertrag erhalten. Der Staat hilft mit Zulagen und Steuerbefreiung kräftig beim Sparen. Sparer machen noch Gewinn selbst wenn die Geldanlage im schlimmsten Fall keine Wertentwicklung verzeichnet: Dann erhalten sie zumindest die eingezahlten Beiträge plus staatlicher Zulagen zum Rentenbeginn.

  • Vorteil.

    Die Beiträge setzen sich aus eigenen Einzahlungen und Zulagen vom Staat zusammen. Aus 114 (ab 2008: 154) Euro Grundzulage und 138 (ab 2008: 185) Euro Zulage für jedes Kind, für das der Sparer Anspruch auf Kindergeld hat, besteht der Zuschuss. Zusammen mit den Zulagen vom Staat muss der eigene Beitrag 3 (ab 2008: 4) Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens betragen, höchstens aber 1575 (ab 2008: 2100) Euro im Jahr. Ansonsten gibt es weniger Zulage. Riester-Sparer können in der Steuererklärung für die Zulagen vom Staat und die eigenen Beiträge den Abzug als Sonderausgaben beantragen. Sie bekommen die Differenz über den Steuerbescheid, sollte die Steuerersparnis durch den Abzug größer sein als die Zulagen.
  • Nachteil.

    Im Alter ist die Rente oder Kapitalauszahlung voll steuerpflichtig. Und der Staat fördert durch die Grenze von 1 575 Euro pro Jahr nur relativ geringe Einzahlungen.

Rürup-Rente

Vor allem Selbstständige, die weder in die gesetzliche Rentenversicherung noch in ein berufsständisches Förderwerk einzahlen, sollen von der Rürup-Rente profitieren. Verträge können aber auch Angestellte oder Beamte abschließen. Sparer können hier im Vergleich zur Riester-Rente mehr Geld einzahlen. Die staatliche Förderung ist allerdings geringer als bei Riester-Verträgen. Sparer erhalten für die eingezahlten Beiträge Steuervergünstigungen. Das Finanzamt erkennt bis zu 20.000 / 40.000 Euro (Alleinstehende / Ehepaare) an. Davon ziehen sie in diesem Jahr 64 Prozent als Sonderausgaben ab. Das sind bis zu 12.800 / 25.600 Euro. Allerdings: Arbeitnehmer und Beamte müssen diesen Betrag noch um den Rentenbeitrag kürzen, den sie zusammen mit dem Arbeitgeber in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.

  • Vorteil.

    Der Prozentsatz, den Sparer von ihren Beiträgen absetzen können, steigt bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent. Maximal sind es dann 20.000 / 40.000 Euro im Jahr (Alleinstehende / Ehepaare), die das Finanzamt zusammen mit den Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke anerkennt.
  • Nachteil.

    Im Gegenzug müssen Sparer immer mehr von ihrer Rürup-Rente versteuern. Renten, die ab 2040 beginnen, sind dann voll steuerpflichtig. Bis dahin hängt der steuerpflichtige Teil vom Jahr des Rentenbeginns ab. Versicherte, die 2008 die erste Zahlung bekommen, müssen 56 Prozent Rente abrechnen.

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