Rie- Rü- Rente
2002 fing mit der Riester-Rente alles an. Mittlerweile fördert der Staat auch die Rürup-Rente und die betriebliche Altersvorsorge. Doch nicht alle Angebote eignen sich für Arbeiter, Angestellte, Beamte und Selbstständige gleichermaßen: Je nach Berufsgruppe, Alter oder auch Gehalt sollten Sparer gut kalkulieren, für welche staatliche Förderung sie sich entscheiden.
Riester-Rente
Riester-Verträge können Angestellte, Arbeiter und Beamte abschließen und die staatliche Förderung kassieren. Anspruch auf Riester-Förderung haben auch Selbstständige, deren Ehepartner einen Riester-Vertrag erhalten. Der Staat hilft mit Zulagen und Steuerbefreiung kräftig beim Sparen. Sparer machen noch Gewinn selbst wenn die Geldanlage im schlimmsten Fall keine Wertentwicklung verzeichnet: Dann erhalten sie zumindest die eingezahlten Beiträge plus staatlicher Zulagen zum Rentenbeginn.
Rürup-Rente
Vor allem Selbstständige, die weder in die gesetzliche Rentenversicherung noch in ein berufsständisches Förderwerk einzahlen, sollen von der Rürup-Rente profitieren. Verträge können aber auch Angestellte oder Beamte abschließen. Sparer können hier im Vergleich zur Riester-Rente mehr Geld einzahlen. Die staatliche Förderung ist allerdings geringer als bei Riester-Verträgen. Sparer erhalten für die eingezahlten Beiträge Steuervergünstigungen. Das Finanzamt erkennt bis zu 20.000 / 40.000 Euro (Alleinstehende / Ehepaare) an. Davon ziehen sie in diesem Jahr 64 Prozent als Sonderausgaben ab. Das sind bis zu 12.800 / 25.600 Euro. Allerdings: Arbeitnehmer und Beamte müssen diesen Betrag noch um den Rentenbeitrag kürzen, den sie zusammen mit dem Arbeitgeber in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.
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