Nach Informationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat der Bundesrat am Freitag der Absenkung des Höchstrechnungszinses für Lebens- und Rentenversicherungen von 2,75 auf 2,25 Prozent zugestimmt. Damit gilt für Verträge ab dem 01.01.2007 der niedrigere Garantiezins.
Für die bis zum 31.12.2006 abgeschlossenen Verträge hingegen bleiben die jeweiligen, bisherigen Garantieverzinsungen gültig, seit Januar 2004 sind dies 2,75 Prozent. Für ältere Verträge werden sogar bis zu 4 Prozent als Garantiezins gutgeschrieben. Begründet wird die Absenkung mit der Niedrigzinsphase, so dass die Renditen der festverzinslichen Anlagen deutlich zurückgegenagen sind.
Der Höchstrechnungszins darf 60 Prozent der durchschnittlichen Umlaufrendite nicht überschreiten, damit dauerhaft die Erwirtschaftung zumindest dieses Garantiezinses gewährleistet ist. Die druchschnittliche Umlaufrendite befindet sich im Sinkflug. Aktuell werden keine vier Prozent mehr im Durchschnitt erwirtschaftet, während dies in den 80er Jahren noch 7,6 Prozent waren.
Haben Sie die Absicht eine Kapital-Lebensversicherung oder ein Rentenversicherung abzuschließen, dann solten Sie dies noch unbedingt bis zum 31.12.2006 abwickeln.
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