Das Hauptmotiv zu Sparen bleibt die Altersvorsorge. Nachdem in unserem vorletzten Newsletter bereits einige Möglichkeiten dazu aufgezeigt wurden, wollen wir Sie dieses mal noch einmal an den vielleicht königlichsten Weg erinnern: die Betriebliche Altersvorsorge.
Denn: Auch über das Jahr 2008 hinaus, bleiben die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge – auf unbestimmte Zeit – sozialabgabenfrei. Arbeitnehmer können also noch immer im Rahmen der Entgeltumwandlung einen Teil Ihres Bruttogehaltes für den Aufbau einer Betriebsrente, ohne dass Steuern und Sozialabgaben den Anlagebetrag schmälern.
Vermögensaufbau mit Verdoppelung Beiträge bis zu 2520 Euro im Jahr kann der Arbeitnehmer steuerfrei ansparen. Das entspricht vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung, deren Grenze 2007 bei 5250 Euro liegt. Bei gleich bleibendem monatlichem Nettoverdienst kann der Arbeitnehmer die Anlagebeträge mehr als verdoppeln. Über die Gesamtlaufzeit führt dies zu einem deutlich höheren Vermögen. Daneben profitiert auch der Arbeitgeber von geringeren Lohnnebenkosten. Und der Arbeitnehmer im Alter, wenn die Rente zu versteuern ist, von dem in der Regel niedrigeren Steuersatz.
Beispielhaft: Ein Angestellter, verheiratet und mit einem Jahreseinkommen von 40 000 Euro, investiert 2520 Euro pro Jahr in eine Direktversicherung. Im Portemonnaie hat er tatsächlich nur 1158 Euro weniger als ohne Direktversicherung. Den restlichen Beitrag trägt der Staat durch die Steuervergünstigung. Noch stärker profitieren Singles mit einem Jahreseinkommen von 60 000 Euro. Sie verzichten sogar nur auf 751 Euro, wenn sie jährlich 2520 Euro in eine BAV-Direktversicherung einzahlen.
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