Die Auszahlung der monatlichen Rente beginnt meist mit dem 65. Lebensjahr. Wenn Sie jedoch eine Einmalzahlung bevorzugen, müssen Sie das dem Versicherer vor Ende der Ansparphase mitteilen. Diese Alternative wird durch das Kapitalwahlrecht gesichert. Je nach Vertragsgestaltung muss der Versicherte dem Versicherer seine Entscheidung bereits drei Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn mitteilen.
Die Vereinbarung einer Abruf- bzw. Aufschuboption ist sinnvoll. Wenn Sie früher als geplant in den Ruhestand gehen, können Sie den Rentenbeginn bis zu fünf Jahre vorverlegen. Dann fällt die Rente jedoch geringer aus. Mit einer Aufschuboption kann der Sparer den Rentenbeginn bis zu fünf Jahre hinauszögern.
Ein dynamischer Beitrag, der jedes Jahr steigt, ist nicht zu empfehlen, denn hier entstehen Zusatzkosten. Außerdem kann der Sparer die Höhe seiner Rente dann kaum noch nachvollziehen.
Die Absicherung der Beitragszahlung bei Berufsunfähigkeit wird auch oft mit angeboten. In diesem Fall würde der Versicherer die Beitragszahlung übernehmen, wenn der Sparer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Diese Variante ist nur für diejenigen sinnvoll, die keine Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit haben. Denn durch diese Vereinbarung wird die Rendite durch die entstehenden Kosten gedrückt.
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