Die Verrechnung der Überschüsse mit dem Beitrag ist nicht sehr sinnvoll. Jedem Kunden werden die durch die Anlage des eingezahlten Kapitals erwirtschafteten Überschüsse jährlich direkt gutgeschrieben. Folglich zahlt er immer weniger für seine Versicherung, aber der Zinseszinseffekt geht ihm verloren.
Die üblichste Methode ist wohl die verzinsliche Ansammlung der Überschüsse in der Aufschubfrist. Die Überschüsse werden bei dieser Variante einem Überschusskonto gutgeschrieben. Der Versicherer legt das so bis zum Ende der Ansparphase angesparte zusätzliche Kapital in eine sofort beginnende Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag an. Diese Rente erhöht die garantierte Rente der eigentlichen privaten Rentenversicherung. Die Todesfall-Leistung, die an Angehörige ausgezahlt wird, wenn der Kunde vor Rentenbeginn stirbt, wird erhöht. Jedoch macht das für Versicherte wenig Sinn, denen es um eine Geldanlage fürs Alter geht.
Die Bonusrentenmethode ist eine weitere häufig angebotene Form der Überschussbeteiligung. Die Überschüsse werden hierbei vom Lebensversicherer Jahr für Jahr in eine aufgeschobene Rentenversicherung investiert. Ein Einmalbeitrag wird hier fällig. Die Konditionen dieser Rentenversicherung entsprechen oft der Hauptversicherung. Wenn der Kunde eine Todesfall-Leistung für diesen Teil ausschließt, kann er bei dieser Methode der Überschussbeteiligung die höchsten Erträge erzielen. Jedoch bekäme er bei einer Kündigung auch keinen Rückkaufswert aus der Bonusrente.
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