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Altersvorsorge mit Rentenversicherungen: Steueränderung ab 2005

Anleger, die ab 2005 eine Rentenversicherung abgeschlossen haben, können die Einmalauszahlung am Ende der Ansparphase nicht mehr wie bisher vollständig steuerfrei kassieren. Sie müssen ca. die Hälfte ihrer Erträge (Auszahlung minus eingezahlte Beiträge) versteuern, sofern das Geld für sie erst am dem 60. Lebensjahr verfügbar ist. Darüber hinaus muss der Vertrag mindestens 12 Jahre lang gelaufen sein.

Wenn sich der Anleger sein Kapital später als Rente auszahlen lässt, muss er bei – alten sowie bei neuen – Verträgen nur den Ertragsanteil versteuern. Dieser ist ab 2005 sogar gesunken. Somit muss jemand der seine Rente erst mit 65 Jahren beginnt, nur noch 18 % anstatt der bisherigen 27 % versteuern.

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