Eine Rentenversicherung sollte der Vorsorge fürs Alter dienen. Die lebenslange Einkommenssicherung durch eine fest zugesagte Mindestrente ist der Vorteil. Wenn Sie Ihr angelegtes Geld allerdings vererben möchten, sollten Sie nicht in eine Rentenversicherung investieren.
Mögliche Vereinbarungen zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer, dass im Todesfall die Einzahlungen nicht für die Erben komplett verloren gehen, ändern daran nicht viel. Denn sie kosten Geld was wiederum für die Rente verloren geht.
Die Versicherungsgesellschaften bieten z. B. „Erbenschutz“ über die Vereinbarung einer Beitragsrückgewehr in der Ansparphase an. In diesem Fall würden die eingezahlten Beiträge an die Angehörigen ausgezahlt werden, wenn der Versicherungsnehmer vor Beginn der Rente verstirbt. Wenn Sie darauf verzichten, kann seine garantierte Rente um 4 – 6 % erhöhen. Wenn Sie allerdings den Vertrag vorher kündigen würden, kämen Sie erst zum Ende der vorgesehenen Ansparzeit an Ihr Geld.
Rentengarantiezeiten von 5, 10 oder 15 Jahren ab Auszahlungsbeginn werden auch von Versicherern angeboten. Sollte der Versicherungsnehmer also innerhalb dieser Frist sterben, würde die Rente für seine Erben solange wie vereinbart weiterlaufen. Wenn Sie auf eine Rentengarantiezeit verzichten, würde Ihnen das zwischen 1 – 4 % mehr garantierte Rente bringen.
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