Bei Ausübung des Kapitalwahlrechts garantieren Lebensversicherer ihren Kunden eine monatliche Mindestrente bzw. eine einmalige Mindestauszahlung. Wenn die tatsächliche Auszahlung später höher liegt, liegt das an der Überschussbeteiligung. Überschüsse sind nichts anderes als Gewinne. Die Versicherten müssen daran beteiligt werden, wenn ein Unternehmen Gewinne erwirtschaftet. Hauptsächlich entstehen Überschüsse durch Erträge, welche die Versicherer durch die Anlage des Kundengeldes erzielen – wenn diese über den derzeitigen Garantiezins von 2,75 % hinausgehen.
Überschüsse kann es auch geben, wenn die Verwaltungskosten niedriger ausfallen als angenommen. Sie können jedoch auch entstehen, wenn mehr Kunden früher sterben, als gedacht. Interessenten wird eine mögliche Höhe der Überschussbeteiligung in einer unverbindlichen Hochrechnung vor Abschluss des Vertrags aufgezeigt. In der Aufschubfrist, in der der Kunde einzahlt, sowie in der Rentenbezugszeit können Überschüsse zugeteilt werden.
Bevor Sie einen Rentenversicherungsvertrag unterschreiben, müssen Sie festlegen, nach welcher Methode Sie wann und wie an Überschüssen beteiligt werden wollen. Für die Einzahlungsphase werden Ihnen von den meisten Versicherern vier Varianten angeboten:
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Eine Rentenversicherung sollte der Vorsorge fürs Alter mehr...
Die Auszahlung der monatlichen Rente beginnt meist mehr...
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Bedarf: Bevor Sie sich für eine Rentenversicherung als mehr...
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Die Lebensversicherer mussten innerhalb kürzester Zeit mehr...
Die weitgehende Steuerfreiheit der Erträge ist der mehr...
Einstieg: Sie sollten möglichst früh anfangen, finanziell mehr...
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