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Der Vermögensschaden bei der Haftpflichtversicherung ist eine besondere Form der Haftpflichtversicherung, die den Versicherungsnehmer gegen Schäden in der Vermögenssphäre von Dritten absichern soll, die er verursacht. Die Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, aber auch daraus resultierende Vermögensschäden. Diese werden als unechte Vermögensschäden bezeichnet. Für einen direkten Vermögensschaden in der Haftpflichtversicherung tritt eine eigens entwickelte Versicherung ein. Beispiele für derartige Schäden sind etwa finanzielle Nachteile oder entgangene Erträge geschädigter Dritter. Die Versicherungsgesellschaften haben diese spezielle Versicherung als separates Produkt oder als Zusatzbaustein zur Haftpflichtversicherung im Angebot.
Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung ist in erster Linie für beratende Selbständige, Freiberufler und Unternehmen von Interesse. Auch Verwalter, Prüfer, Notare und Vertreter fremder Vermögensinteressen, wie etwa Unternehmensberater und Werbeagenturen, verfügen mehrheitlich über eine derartige Versicherungspolice. Freie Sachverständige sind außerdem zum Abschluss dieser Versicherung gesetzlich verpflichtet. In allen Fällen von Vermögensschäden haften die Verursacher nach dem Gesetz in unbegrenzter Höhe. Als Vorteil der Haftpflichtversicherung für einen Vermögensschaden schätzen die erwähnten Berufskreise die Deckung unterschiedlicher Haftungstatbestände. Ob Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer: So vielfältig wie die Beratungssituationen sind auch die von der Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden gedeckten Fälle. Im Hinblick auf die Komplexität von Vermögensschäden sollte ein Interessent seine persönliche Risikosituation vorab durch einen Versicherungsspezialisten überprüfen lassen. Die Beitragshöhe hängt wesentlich vom beruflichen Risikoprofil, den vereinbarten Versicherungssummen und Selbstbehalten des Versicherungsnehmers ab.
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