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Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist eine gute Ergänzung zur Haftpflichtversicherung. Selbst der besonnenste Autofahrer kann in einen Unfall verwickelt werden und sei es durch die Schuld eines anderen Verkehrsteilnehmers. Doch die alte Weisheit, dass nicht automatisch recht bekommt, wer recht hat, greift auch im Straßenverkehr. Es ist ein Irrtum zu glauben, die Haftpflichtversicherung sei hier zuständig. Zwar wehrt sie ungerechtfertigte Forderungen ab, insofern ist sie auch eine Form der Rechtsschutzversicherung. Wenn der Fahrer aber selbst gegen den Unfallgegner vorgehen möchte, weil dieser sich uneinsichtig zeigt, ist die natürliche Grenze der Haftpflichtversicherung erreicht. Sie kann dann nicht aktiv werden, selbst wenn sie will. In diesen Fällen greift die Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Ein Gerichtsprozess kann teuer werden. Nicht selten ziehen sich Prozesse über lange Zeiträume hin, besonders wenn die Rechtslage unklar ist. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung trägt in diesen Fällen die Kosten für den Anwalt und die Prozesskosten. Während die Haftpflichtversicherung unberechtigte Forderungen anderer abwehrt, wenn es möglich ist, hilft die Verkehrsrechtsschutzversicherung dabei, eigene Forderungen durchzusetzen. Doch damit sind die Leistungen noch nicht ausgeschöpft. Auch bei der Verteidigung gegen Bußgeld- oder Strafverfahren springt die Versicherung ein. Als Ergänzung zur Haftpflichtversicherung ist sie also durchaus sinnvoll. Für Autofahrer bedeutet das jedoch nicht, sorglos mit Bußgeldern umzugehen, da es im Falle vorsätzlichen Handelns keinen Schutz durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung gibt.
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