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Verkehrsrechtsschutz

Abgesichert wenns doch mal kracht!

Sie haben eine schon Kfz-Haftpflichtversicherung und überlegen, ob Sie noch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung benötigen? Diese Frage ist leider mit „JA“ zu beantworten, denn erst die Kombination aus KFZ Haftpflichtversicherung und Verkehrs Rechtsschutzversicherung bietet optimalen Versicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung sichert Sie bei selbstverschuldeten Unfällen ab. Die Rechtsschutzversicherung hingegen bei strittiger Schuldfrage oder wenn es darum geht Schadenersatzforderungen durchzusetzen. Diese bietet auch Schutz Auch bei Streitigkeiten aus dem Kauf - Verkauf eines motorgetriebenen Fahrzeugs ( z. B. Auto, Motorrad, Kleinkraftrad ) oder Streitigkeiten mit der Werkstatt. Ebenso bei so genannten Ordnungswidrigkeiten ( z.B. wenn Sie die Richtigkeit einer Geschwindigkeitsmessung in Frage stellen, angebliches Überfahren einer Ampel bei Rot).

Profitieren auch Sie von extrem günstigen Sondertarifen, die Geld.de als Großabnehmer mit großen deutschen Versicherungen für Sie vereinbaren konnten: Aktuell bis zu 33% Nachlass auf die Normaltarife.

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Tarifauswahl
  • Versichert sind:
    • Das im Antrag genannte KFZ (nur eines möglich)
    • Antragssteller als Fahrer des eigenen und auch fremder Fahrzeuge
    • Alle Fahrer des versicherten Fahrzeuges
  • Versichert sind:
    • Alle KFZs die auf die Familie zugelassen sind (KFZ der Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen)
    • Alle Familienangehörige als Fahrer eigener und fremder Fahrzeuge
    • Alle fremden Fahrer der Fahrzeuge der Familie
  • Versichert sind:
    • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
  • Versichert sind:
    • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
    • Eigene oder gemietete Wohnung, Eigenheim, eigenes oder gemietetes Grundstück
    • ACHTUNG: keine vermieteten Wohneinheiten! (Extra Beitrag notwendig)
  • Versichert sind:
    • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
    • Alle Familienangehörige als Fahrer eigener und fremder Fahrzeuge
    • Alle fremden Fahrer der Fahrzeuge der Familie
  • Versichert sind:
    • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
    • Alle Familienangehörige als Fahrer eigener und fremder Fahrzeuge
    • Alle fremden Fahrer der Fahrzeuge der Familie
    • Eigene oder gemietete Wohnung, Eigenheim, eigenes oder gemietetes Grundstück
    • ACHTUNG: keine vermieteten Wohneinheiten! (Extra Beitrag!)
  • Versichert sind:
    • Streitigkeiten bei vermieteten Wohnungen an private Nutzer im gerichtlichen und außergerichtlichen Streit
Berufs-Rechtsschutz ausschließen Hilfe
Falls Sie keinem Beruf nachgehen oder keine Streitigkeiten erwarten, können Sie den Bereich ausschließen. Der Berufsrechtsschutz kann nur für alle versicherten Personen ausgeschlossen werden.
Singlerabatt Hilfe
Singlerabatt ist möglich, wenn Sie allein leben ohne Partner. Ihre Kinder sind in der Regel hier mitversichert. Falls Sie verheiratet sind aber getrennt leben, können Sie bei den meisten Tarifen den Partner ausschließen.
Alter Versicherungsnehmer
Alter Ehe- oder Lebenspartner
Tätigkeit
Selbstbeteiligung EUR Hilfe
Die Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe müssen Sie bei jedem Schadensfall selbst tragen
VERMIETETE Wohneinheiten mitversichern
Rechtsschutz in Ehesachen (nur wenn verheiratet) Hilfe

Je nach Gesellschaft gibt es unterschiedliche Leistungen. Das optimale Produkt gibt es bei der ARAG: Gezahlt werden bis zu 30.000 Euro beim Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten bei 500 EUR Selbstbeteiligung für Mehrbeitrag 120,00 EUR (3 Jahre Wartezeit)
Der Vertrag kann nur als Ehepaar abgeschlossen werden. Es haben dann beide Parteien Rechtsschutz im Ehestreit.

Rechtsschutz für Unterhalt Hilfe

Je nach Gesellschaft gibt es unterschiedliche Leistungen. Das optimale Produkt gibt es bei der ARAG: Gezahlt werden bis zu 30.000 Euro Rechtsschutz in Unterhaltssachen vor Gerichten bei 250 EUR Selbstbeteiligung für Mehrbeitrag 75,00 EUR (1 Jahr Wartezeit).

Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten Hilfe
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Damit ist es möglich, in Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Täter z.B. nach Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung oder Entführung, als Zeuge oder Nebenkläger vor deutschen Strafgerichten aufzutreten. Im Hinblick auf eine angemessene Bestrafung des Täters und wegen der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Sozialgesetzbuch oder dem Opferentschädigungs-Gesetz.
Einschluss Spezial-Straf-RS Hilfe
Spezial-Straf-Rechtsschutz - für Nichtselbständige je nach Bedingungen des Anbieters.
Umfang der Versicherung:
Erstattung der Kosten für die Verteidigung wegen des Vorwurfs der Verletzung von Vorschriften des Strafrechts. (Wird rechtskräftig festgestellt, dass die Straftat vorsätzlich begangen wurde, müssen die Kosten zurückgezahlt werden.)
Laufzeit Bis zu 10% Rabatt bei einem 3-Jahres-Vertrag! Hilfe
Einige Gesellschaften bieten mehrjährige Verträge an mit einem Laufzeitrabatt.

[ Teilnehmende Gesellschaften ]

[ Häufig gestellte Fragen ]

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FAQ - Rechtsschutzversicherung - FAQ ist Englisch und bedeutet: „Frequently Asked Question“ – also eine  „häufig gestellte Frage“. Hier finden Sie häufig gestellte Fragen sowie alle Antworten zum Thema Rechtsschutzversicherung FAQ
Test - Rechtsschutzversicherung - Geld.de vergleicht für Sie kostenlos, unabhängig Angebote der Versicherer." . " In dieser Rubik finden Sie Bewertungen der einzelnen Versicherungen durch verschiedene Institutionen. Diese sollen Ihnen eine zusätzliche Hilfe in Ihrer Entscheidungsfindung sein."

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