Tarifname:
Der Tarifname sagt etwas über die Auszahlungshöhe bei Invalidität aus. Hat ein Versicherungsnehmer beispielsweise den Tarif P 350 gewählt, würde er bei Vollinvalidität 350 % der Versicherungssumme erhalten.
Finanztest-Qualitätsurteil:
Das Urteil über das Preis-Leistungs-Verhältnis ging in das Finanztest-Qualitätsurteil mit einem Gewicht von 60 % ein, das Urteil über die Versicherungsbedingungen mit 30 % und das Urteil über die Antragsformulare mit 10 %. Die Rangfolge der Angebote entspricht den Noten auf einer Skala von 0,5 bis 5,5. Erhielten zwei Tarife das gleiche Qualitätsurteil wurden sie alphabetisch sortiert.
Preis-Leistungs-Verhältnis:
Das Preis-Leistungs-Verhältnis ergibt sich, indem der Jahresbeitrag für Kinder (sofern angeboten) sowie für die niedrigere und höhere Gefahrengruppe jeweils durch die in der Untersuchung erreichte Kennzahl für die Leistung geteilt wird. Die Ergebnisse wurden in fünf Abschnitte eingeteilt und einer Notenskala von 0,5 bis 5,5 zugeordnet. Der Mittelwert aus diesen Urteilen wurde für den Gesamtwert gebildet.
Leistung:
Stiftung Warentest hat zur Berechnung der Leistung, die Höhe der Auszahlung für jedes Angebot für 25, 30, 40, 50, 60, 75, 90 und 100 % Invalidität ermittelt. Diese Werte wurden dann zu einer Leistungskurve verbunden und die darunter liegende Fläche berechnet. Hierbei wurde die Leistung unterschiedlich berücksichtigt, denn die geringeren Invaliditätsgrade kommen weitaus häufiger vor, als die hohen: 0 - 25 % Invalidität mit einem Gewicht von 40 %, 25 - 40 % Invalidität mit 30 %, 40 - 90 % Invalidität mit 25 % und 90 - 100 % Invalidität mit 5 %.
Jahresbeitrag:
Die Beiträge gelten für Einjahresverträge einschließlich Versicherungssteuer und wurden auf volle Euro gerundet. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn er nicht fristgemäß gekündigt wird.
Kind:
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