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Worin besteht der Unterschied zwischen einer Unfall- und einer...

Unabhängig davon, ob man durch die Unfallverletzung, die zur Invalidität geführt hat, berufsunfähig wird oder nicht, die Unfallversicherung sichert Sie ab. Ein Büroangestellter, der durch einen Unfall beispielsweise ein Bein verliert, muss nicht zwangsläufig berufsunfähig sein. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung springt nur dann ein, wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % vorliegt, allerdings auch bei krankheitsbedingten Ursachen. Eine Unfallversicherung erleichtert es dem Versicherten jedoch, sich auf die neue Lebenssituation einzustellen – z. B. um ein spezielles Auto zu kaufen.

Unfallversicherung FAQ auf einen Blick!

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