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Wer ist vom Gesetzlichen Unfallschutz ausgeschlossen?

Ganz oder teilweise vom Gesetzlichen Unfallschutz ausgeschlossen sind folgende Personengruppen:

  • Hausfrauen
  • Rentner/innen
  • Kleinkinder
  • Selbstständige
  • Freiberufler
  • Menschen ohne Beruf

Für diese Personengruppen ist es besonders wichtig eine Private Unfallversicherung abzuschließen.

Unfallversicherung FAQ auf einen Blick!

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