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Welche Leistungen lassen sich über eine Unfallversicherung...

Im Allgemeinen lassen sich über eine Unfallversicherung folgende Leistungen absichern:

Invaliditäts-Leistung:

Wenn es aufgrund eines Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der geistigen oder körperlichen Leistungsfähigkeit kommt, wird eine einmalige Kapitalleistung erbracht. Die Ausnahme hierbei ist, wenn der Versicherte das 65. Lebensjahr bereits vollendet hat. In diesen Fall wird eine Rentenzahlung geleistet. Nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität richtet sich die Höhe der Leistung.

Todesfall-Leistung:

Wenn der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod führt, entsteht (entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme) Anspruch auf Leistung. Darüber hinaus leistet der Versicherer bei vereinbarter Todesfall-Leistung eine Vorauszahlung, wenn eine Invalidität bereits kurz nach einem Unfall abzusehen ist.

Krankenhaustagegeld:

Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag bezahlt, an dem sich der Versicherte (durch den Unfall bedingt) in vollstationärer Heilbehandlung befindet. Im Allgemeinen jedoch für maximal 2 bis 3 Jahre.

Genesungsgeld:

Genesungsgeld wird meist in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet. Die Leistung ist allerdings auf maximal 100 Tage begrenzt. Erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus entsteht der Anspruch auf Genesungsgeld und kann nur in Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden.

Krankentagegeld:

Das vereinbarte Krankentagegeld wird für die Dauer (maximal ein Jahr) der Krankschreibung (aufgrund eines Unfalls) gezahlt.

Kosmetische Operationen:

Wenn der Körper des Versicherten durch einen Unfall so stark entstellt ist, dass er / sie sich zu einer kosmetischen Operation entschließt, erstattet der Versicherer die Behandlungskosten (inkl. Nebenkosten) bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Hierbei ist zu beachten, dass die Behandlung bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall und bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen muss.

Übergangsleistung:

Wenn nach Ablauf von drei Monaten nach dem Unfall noch eine hundertprozentige Beeinträchtigung besteht, werden 50 % der vereinbarten Übergangs-Leistung erbracht. Wenn nach Ablauf von sechs Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50 % besteht, wird die volle Übergangsleistung geleistet.

Sofort-Leistung bei Schwerstverletzungen:

Die Sofort-Leistung bei Schwerstverletzungen kann sofort nach dem Unfall in Anspruch genommen werden. Zu den Schwerstverletzungen gehören z. B. Querschnittslähmung und Erblindung.

Unfallrente:

Ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % wird eine Unfallrente erbracht und wird meist monatlich und lebenslang gezahlt.

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