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Eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr wird von vielen Versicherungsgesellschaften angeboten. Zum Teil werden dabei Beiträge an den Versicherungsnehmer zurückerstattet, wenn kein Versicherungsfall eintritt oder Gewinne mit den angelegten Versicherungsbeiträgen erwirtschaftet wurden. Läuft ein Vertrag aus, bei dem es nicht zu einem Versicherungsfall gekommen ist, erhält der Vertragsinhaber seine Beiträge zurück. Ist die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr in Anspruch genommen worden, besteht oft ein Restbetrag der Versicherungssumme. Die Beiträge werden dann anteilig rückgewährt. Damit sich eine Rückerstattung lohnt, sollte die Unfallversicherung möglichst früh abgeschlossen werden.
Bereits für Neugeborene und Kinder kann eine Unfallversicherung abgeschlossen werden. Die Beiträge der Absicherung sind dabei geringer als die eines Erwachsenen. Durch die lange Laufzeit von Versicherungsverträgen kann sich ein früher Vertragsschluss also lohnen. Spätestens mit Beginn der Ausbildung sollte für die private Absicherung vorgesorgt werden. Zwar sichert die gesetzliche Unfallversicherung Arbeitsunfälle ab, 80 % der Unfälle mit Invaliditätsfolge finden jedoch in der Freizeit statt. Dabei versichert die private Unfallversicherung auch mit Beitragsrückgewähr die meisten Unfälle. Tritt eine Invalidität beispielsweise im jungen Alter ein, werden Beiträge bis zum 18. Lebensjahr ausgesetzt und die Leistung sichert die Grundlage des Erwachsenenlebens. Für Berufstätige sollte die Versicherungssumme mindestens das dreifache Jahresgehalt betragen. Als zusätzliche Absicherung kann eine Unfallrentenversicherung für monatliche Rentenzahlungen abgeschlossen werden.
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