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Zecken - Gefahr für Mensch und Versicherung

So klein die Blutsauger auch sind, so gefährlich sind sie auch. Aus diesem Grund sehen es Experten als notwendig an, die Unfallversicherung durch die so genannte Zeckenbiss-Klausel ergänzen zu lassen.

Bisher galten Zeckenbisse nicht als Unfall, Leistungen wurden daher nicht erbracht. Laut Experten sollen Regelungen diesbezüglich von einigen Anbietern überarbeitet worden sein.

Wer jedoch über einen älteren Vertrag verfügt, sollte sich durch die zunehmende Gefahr besonders in Süddeutschland dringend um die Ergänzung bemühen, denn diese erfolgt nicht automatisch. Im Fall einer Ablehnung sei der Wechsel zu einem anderen Anbieter empfehlenswert.

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