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Trotz Unfall kein Geld

Die Versicherer zahlen allerdings auch nicht immer – auch wenn unstreitig ein Unfall vorliegt. Unfälle, die aufgrund von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen passieren, sind so z. B. vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wenn jemand unter Drogeneinfluss die Treppe hinunterstürzt, ist dieser Ausschluss ja noch plausibel, aber auch Menschen, die aufgrund eines Schlaganfalls oder epileptischen Anfalls einen Unfall erleiden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Versicherung zahlt auch nicht bei Unfällen, die durch Ohnmacht oder eine Bewusstseinsstörung infolge von Medikamenteneinnahme entstanden sind.

Folgendes ist beim Versicherungsschutz ebenfalls ausgeschlossen:

  • krankhafte Störungen infolge einer psychischen Reaktion (auch wenn sie eindeutig durch einen Unfall ausgelöst wurde)
  • für Piloten und Besatzungsmitglieder beim Benutzen von Flugzeugen und anderen Luftsportgeräten
  • während der Teilnahme an Auto-, Motorrad- oder Motorbootrennen
  • für Unfälle im Krieg oder Bürgerkrieg (außer wenn jemand auf einer Auslandsreise vom Kriegsausbruch überrascht wird)
  • Unfälle, die beim Verüben einer Straftat passieren.

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