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Die Wahrheit sagen

Egal welche Variante der Unfallversicherung Sie wählen, Sie sollten die Fragen nach Ihrer Gesundheit im Antrag auf jeden Fall wahrheitsgemäß beantworten. Sollten Sie bewusst eine Vorerkrankung verschweigen, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Geben Sie z. B. eine bereits angeknackste Wirbelsäule nicht an und Sie tragen bei einem späteren Unfall eine Querschnittslähmung davon, riskieren Sie, dass der Versicherer beim Prüfen der Unterlagen auf den Vorschaden stößt und wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten nicht zahlt.

Unfallversicherung Allgemeines auf einen Blick!

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