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Die Versicherer zahlen nicht für jeden Unfall

Unter einem Unfall verstehen die Versicherungsgesellschaften, wenn jemand durch ein „plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig“ eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet. Trifft nur ein einziges Merkmal, die in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen definiert sind, nicht zu, zahlen die Versicherer meist auch kein Geld. Keine Unfälle sind z. B.:

  • Erfrierungen (weil sie nicht plötzlich eintreten)
  • Vergiftungen (weil sie nicht von außen auf den Körper einwirken)
  • Schreck wovon Sie einen Gesundheitsschäden davontragen (weil es kein auf den Körper einwirkendes Ereignis ist)
  • Selbstverstümmelung (da sie nicht unfreiwillig erfolgt)
  • Bandscheibenvorfälle
  • Bauch- und Unterleibsbrüche
  • Infektionen aller Art.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. So gilt es als Unfall, wenn Sie durch erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenken oder dadurch Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder gezerrt oder zerrissen werden.

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